Die Mitbestimmung der Personal- und Betriebsräte gehört zu den unmittelbarsten Formen der Interessenvertretung. Deshalb gehören komba-Vertreter in jeden Personal- und Betriebsrat.
Wir unterstützen die Personal/Betriebsratsmitglieder fach- und rechtskundig.
Die Aufgaben der Gewerkschaften und die der Personalvertretungen sind deutlich voneinander zu trennen.
Die Personalvertretungen haben die Aufgaben wahrzunehmen, die sich grundsätzlich mit den Zuständigkeiten der Dienststellen decken. Sie vertreten also die individuellen und kollektiven Interessen der Kolleginnen und Kollegen in der Dienststelle. Dagegen haben die Gewerkschaften die übergeordneten Interessen ihrer Mitglieder in beruflicher, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht zu vertreten, so u.a. in Fragen des Urlaubs, der Arbeitszeit, des Arbeitsschutzes, der Kündigungsbestimmungen und Fragen der sozialen Sicherung. Sie sind Tarifpartner der öffentlichen Arbeitgeber, sind Vertragspartner bei allgemeinen Regelungen durch den Dienstherren, wirken bei der Vorbereitung allgemeiner beamtenrechtlicher Regelungen mit und sind auf Landesebene (Hinweis: Landesbeamtengesetz) im Landespersonalausschuß vertreten.
Die Personalvertretungen sind deshalb keine Organe der Gewerkschaften, an Aufträge nicht gebunden und in ihren Entscheidungen völlig unabhängig.
Dennoch spielen die Gewerkschaften für die Personal/Betriebsräte und die einzelnen Personal/Betriebsratsmitglieder eine erhebliche Rolle. Personalvertretung kann nämlich nur dann wirksam umgesetzt werden, wenn sowohl diejenigen, die an der Gestaltung der allgemeinen Berufsbedingungen beteiligt sind (Arbeitgeber und Gewerkschaften), als auch diejenigen, die für die Durchführung der vereinbarten Berufsbedingungen verantwortlich sind (Dienststellen und Personalräte), vertrauensvoll zusammenarbeiten.
Der Gesetzgeber hat dies erkannt und deshalb in den Personalvertretungsgesetzen die Personalvertretungen, Dienststellen, Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen deutlich zu dieser Zusammenarbeit "zum Wohl der Angehörigen des öffentlichen Dienstes und zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben" verpflichtet.
Eine herausragende Bedeutung kommt den Gewerkschaften bei der Vorbereitung und Durchführung von Personal/Betriebsratswahlen zu. Die Gewerkschaften haben das Recht zu überwachen, daß in jeder Dienststelle, in jedem Betrieb eine Arbeitnehmervertretung gewählt wird. Notfalls können sie die Einberufung einer Personal/Betriebsversammlung zur Wahl eines Wahlvorstandes verlangen.
Nicht nur die Wahlberechtigten selbst, sondern auch die Gewerkschaften können Wahlvorschläge zu den Wahlen einreichen. Unmittelbar von den Wahlberechtigten eingereichte Wahlvorschläge - zumeist als "freie Liste" bezeichnet - sind die Ausnahme, denn in der Regel finden sich nur solche Kolleginnen und Kollegen zur Personal/Betriebsratsarbeit bereit, die hierauf durch Seminare vorbereitet sind und die die Gewißheit haben, daß sie in ihrer Arbeit nicht auf sich allein gestellt sind.
"Freie Listen" haben meist nur ein kurzes Leben. Oft bestehen sie aus Kolleginnen und Kollegen, die mit den Gewerkschaften unzufrieden sind oder sich keiner Gewerkschaft angeschlossen haben. Die Initiatoren können sehr qualifizierte Leute sein, die hohe Ansprüche verwirklichen wollen. Dennoch: PersonalVertreter sind auf Informationen, Rechtsberatung, Erfahrungsaustausch und aktive Unterstützung "von Außen" angewiesen. Dies alles leisten die Gewerkschaften. Ohne diesen Hintergrund fehlt es an Durchsetzungskraft gegenüber der Dienststelle und - bei "freien Listen" - innerhalb der Personalvertretung.
Selbstverständlich haben die Gewerkschaften auch die Wahlen zu überwachen. Sie können deshalb an den Sitzungen der Wahlvorstände teilnehmen. Notfalls kann die Wahl - und das ist nicht selten, die komba gewerkschaft hat dies bei der Personalratswahl 1990 des Landschaftsverbandes Rheinland erfolgreich bewiesen - angefochten werden.
Die Gewerkschaften haben im Übrigen bei der Durchführung des sogenannten Wahlkampfes auch eine rein praktische Bedeutung: Sie unterstützen die - künftigen - Personal/Betriebsratsmitglieder mit Werbeprospekten, Flugblättern, Plakaten und anderen Werbemitteln. Sie unterstützen die Wahlen mit übergreifenden Aktionen. Der hiermit verbundene Organisations- und Kostenaufwand darf nicht unterschätzt werden.
Ohne Gewerkschaften haben es Direktbewerber schwer sich darzustellen, zumal bei einer Kommune wie Köln, in der die verschiedensten Berufsgruppen in einem Dezernat arbeiten und die Dezernate räumlich getrennt sind.