Aus der Pflicht zum Zusammenwirken der Personal/Betriebsräte mit den Gewerkschaften ergibt sich für die Gewerkschaften insbesondere die Pflicht, die Personalvertreter durch Beratung und Schulung zu unterstützen. Die Beratungspflicht betrifft alle Angelegenheiten des Personal/Betriebsrates, soweit diese die Gewerkschaften hinzuziehen. Das kann auch Einzelfälle betreffen, wobei den Erfordernissen des Datenschutzes durch die KOMBA-Gewerkschaft Rechnung getragen wird.
Gewerkschaftsbeauftragte können auf Wunsch des Personal/Betriebsrates an den Personal/Betriesratssitzungen teilnehmen. Dies empfiehlt sich bei schwierigen Entscheidungen, bei internen Streitigkeiten oder bei Entscheidungen von gewerkschaftspolitischem Gewicht.
Die Gewerkschaften können an den Personal/Betriebsversammlungen teilnehmen. Auf diese Weise können sie die Stimmung vor Ort mitnehmen und haben gleichzeitig die Möglichkeit sich zu Fragen zu äußern, die über die Zuständigkeit des Personal/Betriebsrates hinausgehen, aber die Angehörigen des öffentlichen Dienstes unmittelbar betreffen.
Schließlich können die Gewerkschaften die Arbeit der Personalvertretung überwachen und den Ausschluß einzelner Mitglieder oder die Auflösung des Personal/Betriebsrates wegen grober Vernachlässigung der Pflichten und Befugnisse oder grober Pflichtverletzung beantragen.
Der Personal/Betriebsrat ist ein Organ, das kollektiv handelt und entscheidet. Das einzelne Mitglied kann deshalb immer nur dann tätig werden, wenn es entweder vom Gesetz oder vom Gremium zu individuellem Handeln ermächtigt wird. In solchen konkreten Situationen kann ein Personalvertreter dieselbe Unterstützung der Gewerkschaft in Anspruch nehmen, wie sie für den Personal/Betriebsrat als Gremium beschrieben sind.
Von der Einstellung bis zur Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses sind zahlreiche Personalentscheidungen zu treffen. Viele Entscheidungen sind harmlos; aber ebenso viele entscheiden über berufliche und persönliche Schicksale oder über das Betriebsklima. Wer wird für einen Beförderungsposten ausgewählt? Ist eine beabsichtigte Kündigung gerechtfertigt? Muß man sich die Anordnung von Überstunden gefallen lassen? Wie wehrt man sich gegen ungerechte Vorgesetzte? Unter welcher Voraussetzung besteht Anspruch auf Sonderurlaub - oder Bildungsurlaub?
Jeder weiß, wie schwierig es ist, dem Personal einer Dienststelle/Betrieb stets gerecht zu werden.
Mit Entscheidungen "von oben" ist dies am wenigsten möglich. Deshalb ist es unbedingt wichtig, daß das Personal selbst die Personalentscheidungen beeinflussen kann. Das Personalvertretungsrecht ermöglicht dies; nur wenige Personalentscheidungen sind ohne die Beteiligung des Personalrates - den Interessenvertretern des Personals - zulässig. Die Rechte des Personal/Betriebsrates sind so stark, daß sie bestimmte Personalentscheidungen sogar gegen den Willen der Dienststelle durchsetzen können.
Darum ist es wichtig, eine gute Personalvertretung zu haben. Darum gehören komba-Gewerkschaftsmitglieder in jeden Personalrat, in jeden Betriebsrat.
Unterstützung
Individuelle Rechte einzelner Personalvertreter gegenüber der Gewerkschaft sind nicht festgeschrieben. Zum Selbstverständnis der Gewerkschaft gehört es aber, daß sie "ihren" Personalvertretern gegenüber Leistungen erbringt, die für eine ordnungsgemäße Personal/Betriebsratsarbeit notwendig sind.
KOMBA-Personal/Betriebsratsmitglieder werden aus- und fortgebildet. Wir bieten dazu Seminare und Informationsveranstaltungen an. Diese Seminare vermitteln Grundlagen für die Personal/Betriebsratsarbeit, z.B. Behandlung des Personalvertretungsrechts, Einführung in bestimmte Rechts- und Sachgebiete (Tarifrecht, neue Technologien) u.a. In diesen Veranstaltungen kommt im übrigen dem Erfahrungsaustausch besondere Bedeutung zu. Durch Erfahrungsaustausch findet vor allem eine gegenseitige Information über gleichgelagerte Situationen in verschiedenen Dienststellen/Betrieben statt.